Wir haben eine Ausbildungsstelle zum 01.08.2025 zu besetzen:
Sie suchen ein Buchhaltungsbüro, externe Buchhalter und externe Lohnabrechner? ASCO CONSULT ist mit der ideale Partner für die Finanz- und Lohnbuchhaltung. Denn: Komplexität im Unternehmen hemmt Wachstum. Lagern Sie Arbeiten wie Buchhaltung und Lohnabrechnung einfach in eine Buchhaltungsbüro aus - und konzentrieren Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft.
Unsere Dienstleistung - in Weyhe, in Bremen und bundesweit - sorgt dafür, dass Sie den Kopf wieder frei kriegen für das Ziel des Unternehmenswachstums - dabei begleiten unsere Berater Sie und Ihr Unternehmen bei entsprechenden Bank- und Kreditgesprächen. Rufen Sie uns an: 0421 - 49 18 55 0.
Unser Buchhaltungsbüro ist preiswert. Wir verfügen über ein moderne EDV mit innovativer Software. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, um die Kosten für Ihre Buchhaltung zu reduzieren.
Unser Buchhaltungsbüro arbeitet mit dem WEB-basierten und leistungsstarken Lohnsystem edlohn der EURODATA. Unsere Kunden erhalten einen eigenen Zugang zum Lohnsystem.
Wir sind mehr als Buchhaltungsbüro: Ihre Finanzplanung wird nach individuellen Bedürfnissen strukturiert, dabei werden je nach Erfordernis maßgeschneiderte Tools der Finanzplanung eingesetzt.
Wir analysieren Ihre bisherigen Kredit- und Leasingabschlüsse. Die gewonnenen Informationen helfen Ihnen bei künftigen Verhandlungen mit Ihrem Finanzpartner.
Durch uns werden Sie auf die Gespräche mit Ihrer Bank optimal eingestellt. Wir zeigen Ihre Stärken auf konkrete Hinweise durch unsere Rating-Checkliste.
Unsere betriebswirtschaftliche Beratung ist ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Existenzgründung. wir helfen bei Recherche und Planung.
Bürozeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
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Kontakt
ASCO Consult GmbH & Co. KG
Zum Irrgarten 3
28844 Weyhe
Telefon: (0421) 49 18 55 0
Dienstleistungen:
Die angebotene Dienstleistung als Buchhaltungsbüro in Bezug auf die Buchhaltung beschränkt sich auf das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, der laufenden Lohnabrechnungen sowie das Fertigen von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.